Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Veranstaltungen durch
RedStar Partys und Events:
1. Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Zu den Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren haben Mitternacht im Sinne des Jugendschutzgesetzes die Veranstaltungsstätte zu verlassen. Elternhaftung wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorausgesetzt.
2.Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten.
Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem Veranstaltungsgelände, den Nebenflächen sowie den Campingplätzen.
Jeder Besucher unserer Veranstaltungen ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig mitzuführen und auf Verlangen einer berechtigten Person vorzuzeigen.
3.Sie verpflichten sich auf unseren Veranstaltungen, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unseren Veranstaltungen stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
4.Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
5.Bei Konzert- und sonstigen Veranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und sonstigen Gesundheitsschäden bestehen. Hierfür übernimmt RedStar als Veranstalter keine Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.
6.Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
7.Das Mitbringen von Speisen und Getränken, Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, als Waffen gebräuchliche Gegenstände, ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungshalle ohne Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen.
8.Offensichtlich betrunkenen und berauchten Personen ist der Zutritt zur Veranstaltungsstätte untersagt. Das Recht des Veranstalters, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
9. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
10.Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- oder Videokameras aller Art ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt!
11.Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
12.Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
13.Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte nur zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Die Vorverkaufsstelle tritt lediglich als Vermittler dieser Vertragsbeziehung auf und ist selbst kein Vertragspartner.
14.Zurücknahme der Eintrittskarte erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung bis zu 10 Tagen nach dem angesetzten Veranstaltungstermin bei der Verkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
15.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen. Zurücknahme der Eintrittskarte aus Grund der örtlichen und / oder terminlichen Verlegung der Veranstaltung erfolgt nur bei der Verkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde, bis zum neuen Veranstaltungstermin. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet
16.Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an seine Erfüllungsgehilfen und die Produktionsleitung / Sicherheitsdienst, ist unbedingt Folge zu leisten. Dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
17.Bei der Produktion wirken Sie als Zuschauer mit. Sie erklären sich hiermit als Besucher der Veranstaltung damit einverstanden, dass Sie möglicherweise bei der Ausstrahlung der Aufzeichnung dieser Produktion via Rundfunk und / oder TV, oder Ihrer sonstigen Verwertung (insbesondere Presse) im Bild zu sehen sind.
18.Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände und ggf. in Verwahrung genommenen Gegenstände. Der Veranstalter haftet nicht für die Garderobe am Veranstaltungsort.
19.Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr.
20.Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt und wird im Sinne der gesetzlichen Regelungen zur unerlaubten Gewerbeausübung strafrechtlich verfolgt.
21.Gerichtsstand in allen Streitfällen ist Marienberg.